Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Digital-Direkt GmbH. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen und damit zusammenhängende Leistungen zwischen uns, der Digital-Direkt GmbH, Von-Miller-Straße 2, 93092 Barbing-Unterheising (nachfolgend „Verkäufer" oder „wir"), und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend „Käufer"). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (§ 126b BGB; z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(7) Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen werden, steht den Käufern kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu (Verbraucherrecht, nicht anwendbar).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen für unsere Druck- und Kopierlösungen, Verbrauchsmaterialien, Kuvertier- und Frankierkonzepte und Werbemittel stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Der Käufer kann aus den Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen Produkte auswählen und diese per Telefon oder E-Mail bestellen bzw. Angebote für einen Mietvertrag einholen.
(3) Wir bestätigen den Zugang einer abgegebenen Bestellung mit den aktuellen Vertragsdaten (z. B. aktuellen Preis, Lieferdatum) innerhalb von 72 Stunden per E-Mail. In einer solchen Zugangsbestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung in Textform ausdrücklich annehmen oder die bestellte Ware ausliefern. Schweigen unsererseits gilt nicht als Annahme.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(7) Vermittlung von Miet-, Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Bei Vermittlung von Miet-, Leasing- oder Finanzierungsverträgen mit dritten Anbietern (z. B. Leasinggebern) handelt der Verkäufer ausschließlich als Vermittler. Der jeweilige Miet-, Leasing- oder Finanzierungsvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem Drittanbieter zustande. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Annahme des Vertragsangebots durch den Drittanbieter und keine Haftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Drittanbieter-Vertrag.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Die Rechte des Käufers gem. § 10 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
(4) Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Pandemien, Krieg, Embargo, behördliche Maßnahmen, Cyber-Angriffe, Energie-Mangellagen oder erhebliche Lieferketten-Störungen — verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit uns kein Verschulden trifft.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Mehraufwendungen werden konkret wie angefallen berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der von uns berechnete Schaden entstanden ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. Transport- und Verpackungspauschale sowie zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt die aktuelle Transportkosten- und Verpackungspauschale je nach Rechnungswert als vereinbart. Für Lieferungen auf Palette werden die tatsächlich anfallenden Transportkosten berechnet, diese variieren je nach Entfernung und Palettenanzahl. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
(3) Der Kaufpreis ist fällig entsprechend den angebotenen und vereinbarten Zahlungsfristen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Bei Rücklastschriften/Rückbuchungen werden mind. 8,00 EUR und die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.
(5) Eingehende Zahlungen beim Verkäufer werden i. S. d. § 367 BGB zunächst für Kosten, dann für Zinsen und schließlich für die Begleichung der ältesten Schuldposten verwendet.
(6) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 7 Satz 2 dieser AGB unberührt.
(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
(8) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
(9) Wechselzahlungen werden ausgeschlossen.
(10) Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen. Sofern zwischen den Parteien ein Dauerschuldverhältnis besteht (insbesondere Miet-, Service- oder Wartungsverträge), sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten verändern. Maßgebliche Kostenfaktoren sind ausschließlich:
- (a) Personalkosten (Tariflohn-Entwicklung gemäß einschlägigem Tarifvertrag bzw., mangels Tarifbindung, der Index der tariflichen Stundenverdienste im verarbeitenden Gewerbe gemäß Statistischem Bundesamt);
- (b) Materialkosten (insbesondere Ersatzteile, Toner, Tinten, Verbrauchsmaterialien) entsprechend den Einkaufspreisen unserer Vorlieferanten bzw. dem Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Statistisches Bundesamt);
- (c) Energiekosten gemäß Strom- und Kraftstoffpreisindex des Statistischen Bundesamtes;
- (d) Transport- und Logistikkosten gemäß Erzeugerpreisindex Dienstleistungen – Güterbeförderung im Straßenverkehr (Statistisches Bundesamt);
- (e) öffentliche Abgaben, Steuern und gesetzliche Beiträge, soweit sie die Leistungserbringung unmittelbar verteuern.
Eine Preiserhöhung kommt nur in Betracht, wenn sich die gewichteten Gesamtkosten der vorgenannten Faktoren seit der letzten Preisbestimmung um mehr als 3 % erhöht haben. Die Preisanpassung darf die nachgewiesene tatsächliche Kostenentwicklung nicht überschreiten und ist auf maximal 6 % innerhalb von 12 Monaten begrenzt. Bei sinkenden Kosten sind wir verpflichtet, die Preise nach denselben Maßstäben zu senken. Preisanpassungen werden dem Käufer in Textform mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden unter Offenlegung der relevanten Kostenfaktoren und der Berechnungsgrundlage mitgeteilt und gelten jeweils für die Zukunft. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass die Kostensteigerung geringer ausgefallen ist; in diesem Fall schuldet er nur die geringere Anpassung. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis, steht dem Käufer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; auf dieses Recht werden wir in der Mitteilung gesondert hinweisen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Der Käufer verwahrt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren für den Verkäufer unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf.
(3) Der Käufer hat für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Waren ausreichend zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden.
(4) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(6) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehend (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 5 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer veredelt, in sonstiger Weise weiterverarbeitet oder gewaschen wurde.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und Funktion der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit und Funktion der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, Herstellerangaben und Musterteile, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
(3) Versteckte Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; § 7 Abs. 5 sowie §§ 377, 381 HGB bleiben unberührt. Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich ausschließlich nach § 11 dieser AGB. Unsachgemäße Nutzung sowie unsachgemäße Lagerung durch den Käufer stellen keinen Mangel im Sinne dieser Bestimmungen dar.
(4) Soweit eine ausdrückliche Beschaffenheit und Funktion nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(5) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB i. V. m. § 381 Abs. 2 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen; eine Anzeige innerhalb dieser Fristen gilt stets als rechtzeitig. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(8) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge normaler Abnutzung oder Verschleißerscheinungen, welches insbesondere für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Toner, Tintenpatronen und andere Verschleißmaterialien zutrifft sowie infolge unsachgemäßen Gebrauchs.
(12) Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel erlöschen bei Nichtbefolgen von Betriebs- und Wartungsanweisungen, Vornahme von Änderungen, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, welche nicht den Originalspezifikationen der Hersteller entsprechen, bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter, bei Manipulationen der Seriennummer sowie unsachgemäßer Benutzung, Lagerung oder Handhabung, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.
(13) Datensicherung und Datenschutz bei Reparaturen. Der Käufer ist verpflichtet, vor Einsendung oder Übergabe eines Geräts zur Reparatur alle personenbezogenen und vertraulichen Daten zu sichern und – soweit für die Reparatur entbehrlich – vom Gerät zu löschen (insbesondere Druckaufträge im Cache, Festplatten-/SSD-Inhalte, Adressbücher, Scan-Historien, Faxprotokolle). Für den Verlust oder die Beschädigung von Datenbeständen sowie hieraus resultierende Folgeschäden haftet der Verkäufer nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer vermeidbar gewesen wären. Kosten der Datensicherung sowie der Neuinstallation von Software trägt der Käufer. Soweit der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung Zugriff auf personenbezogene Daten des Käufers oder Dritter erlangt, hält er die ihn treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten ein; eine etwaige Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO erforderlich wird, schließen die Parteien hierüber vor Bearbeitungsbeginn einen gesonderten Vertrag; ein entsprechendes Muster stellt der Verkäufer auf Anfrage zur Verfügung.
(14) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(15) Rückgabe von Miet- oder Leasing-Geräten mit Datenspeicher. Bei Rückgabe von Miet- oder Leasing-Geräten mit internen Datenspeichern (z. B. Multifunktionsgeräte mit Festplatte/SSD) bietet der Verkäufer auf gesonderten Auftrag eine zertifizierte Datenlöschung (DIN 66399) gegen gesondertes Entgelt an. Ohne ausdrücklichen Auftrag erfolgt keine Datenlöschung durch den Verkäufer; die Verantwortung für die rechtskonforme Datenlöschung verbleibt beim Käufer als Verantwortlichem i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
§ 8 Retouren-Abwicklung, Reparaturen
(1) Ordnungsgemäß gelieferte Ware, die frei von Mängeln ist, kann nur nach vorheriger und schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zurückgenommen werden. Der Käufer trägt für diesen Fall die Kosten des Rücktransportes und das Risiko für die Beschädigung der Waren auf dem Weg zum Verkäufer.
(2) Wird die Ware zurückgenommen, berechnet der Verkäufer pauschal 30 % des berechneten Warennettowertes als Bearbeitungskosten für die Wiedereinlagerung, mindestens jedoch 20,00 €. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Aufwand für Wareneingang, Prüfung, Wiederaufbereitung der Verpackung und Wiedereinlagerung. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist; in diesem Fall schulden wir nur den geringeren Betrag. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für die im einwandfreien Zustand und in originaler Verpackung zurückgesendete Ware wird nach Eingang und Prüfung eine Gutschrift erstellt; eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.
(3) Beschädigte oder in sonstiger Weise nachbearbeitete Waren und Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
(4) Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages verlangt, so ist dies ausdrücklich mitzuteilen. Kostenvoranschläge werden nach Aufwand berechnet. Kosten für Anfahrt, Versand und Verpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
§ 9 Schadensersatz bei Rücktritt vom Vertrag
(1) Tritt eine Vertragspartei berechtigt vom Vertrag zurück, richten sich gegenseitige Schadensersatzansprüche ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 280 ff., 325 BGB) sowie nach Maßgabe von § 10 dieser AGB. § 10 ist gegenüber § 9 lex specialis und geht im Zweifel vor.
(2) Die zurücktretende Partei hat der anderen Vertragspartei den Rücktritt unverzüglich in Textform anzuzeigen und die für die Berechnung etwaiger Schadensersatzansprüche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(3) Entgangener Gewinn und sonstige mittelbare Schäden sind nur nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungen des § 10 ersatzfähig.
§ 10 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung nach Art. 82 DSGVO.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 11 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt einheitlich für offensichtliche und versteckte Mängel. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten jedoch ausschließlich für Schadensersatzansprüche des Käufers bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO.
§ 12 Nutzungsrechte an Logos, Artikelbildern, Artikelbeschreibungen und Urheberrechte
(1) Der Käufer ist zur Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung von Logos, Artikelbildern, Artikelbeschreibungen, Entwürfen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen berechtigt, sofern der Verkäufer der Nutzung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Eigentums- und Urheberrechte behält sich der Verkäufer vor.
(2) Falls der Käufer gegen diese Nutzungsrechte verstößt, kann der Verkäufer Lieferungen und/oder die Annahme von Bestellungen verweigern.
(3) Sofern der Verkäufer Waren nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern, Logos oder sonstigen Unterlagen produziert oder geliefert hat, übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden, soweit der Käufer die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Untersagen Dritte dem Verkäufer unter Berufung auf Schutzrechte die Lieferung oder Verarbeitung, ist der Verkäufer berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen. Der Verkäufer ist nicht zur Prüfung der Schutzrechtslage verpflichtet. Bei zurechenbaren Schutzrechtsverletzungen des Käufers kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen; der Käufer stellt den Verkäufer in diesem Fall von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Datenschutz
(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Käufers, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung sowie die E-Mail-Adresse, soweit der Käufer diese angibt. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
(2) Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, geben wir personenbezogene Daten an Transportdienstleister, Reparaturdienstleister, Hersteller (Garantieabwicklung) sowie — bei Vermittlung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen — an die jeweiligen Leasinggeber, Finanzierungspartner und Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Creditreform, Schufa) weiter. Im Übrigen gelten unsere Datenschutz-Informationen einschließlich der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO für Geschäftskontakte.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, soweit dieses zur Anwendung ausländischen Rechts führen würde. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (§ 1 Abs. 1); zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Käufer seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit sie nicht abdingbar sind.
(2) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Käufer und Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt zugleich als Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne von Art. 25 Brüssel-Ia-VO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(3) Änderung dieser AGB. Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere:
- (a) Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, die eine Anpassung erforderlich machen;
- (b) Änderungen technischer Rahmenbedingungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben;
- (c) Schließung von Regelungslücken, die sich erst nach Vertragsschluss gezeigt haben;
- (d) Wegfall oder wesentliche Änderung von Zulieferern, Schnittstellen oder Logistikpartnern.
Nicht zulässig sind Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere der Ware, des Preises, der Liefermenge oder wesentlicher Leistungsmerkmale; Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 5 Abs. 10. Änderungen werden dem Käufer mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; die Änderungen sind dabei in einer Synopse mit Markierung der geänderten Passagen darzustellen. Widerspricht der Käufer der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs werden wir den Käufer in der Änderungsmitteilung deutlich und gesondert hinweisen. Widerspricht der Käufer fristgerecht, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis mit ordentlicher Frist zu kündigen; bestehende Verträge laufen bis zur Kündigung zu den bisherigen Bedingungen weiter.
§ 16 Rücknahme von Altgeräten (ElektroG)
Für gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) bietet der Verkäufer eine Rücknahme nach Maßgabe von § 19 ElektroG an. Die konkreten Modalitäten (Sammelstelle, Versandkosten, Mengen) sind im Einzelfall zu vereinbaren. WEEE-Reg.-Nr.: auf Anfrage.
§ 17 Hinweis-Obliegenheiten KRITIS / NIS-2
Soweit der Käufer als Betreiber kritischer Anlagen oder als besonders wichtige bzw. wichtige Einrichtung im Sinne der §§ 28 ff. BSIG einzustufen ist, hat er den Verkäufer vor Vertragsschluss in Textform hierauf hinzuweisen, damit etwaige Sicherheitsanforderungen (insbesondere Lieferketten-Sicherheit nach § 30 BSIG) berücksichtigt werden können. Ohne entsprechenden Hinweis erbringt der Verkäufer die Leistungen nach handelsüblichem Standard.
Stand: 13. Mai 2026 (Version 2 — Audit-Refactor). Eine vorherige Version (Stand 13. Mai 2026 Version 1) basierte auf dem Anwalts-Entwurf und unterscheidet sich in einigen Klauseln (insbesondere §§ 5(10), 7(13), 9, 11, 15(3) sowie neu §§ 16–17).